ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Verbindlichkeit
1.1 Alle Lieferungen und sonstigen Leistungen erfolgen nur auf Grund der nachstehenden Bedingungen soferne nicht Abweichungen schriftlich ausdrücklich bestätigt werden. Durch Änderung oder Ungültigkeit einzelner Bedingungen wird die Gültigkeit der restlichen nicht eingeschränkt. Durch Auftragserteilung anerkennt der Besteller die vorliegenden Bedingungen. Dies gilt auch für den Fall von entgegenstehenden Bestellbedingungen des Bestellers, die durch vorliegende Lieferbedingungen außer Kraft gesetzt werden.
1.2 Angebote erfolgen freibleibend.
2. Umfang der Lieferpflicht
2.1 Der Umfang der Lieferpflicht wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Wir haben grundsätzlich das Recht zur Teillieferung.
2.2 Technische Änderungen behalten wir uns vor und diese werden vom Besteller ausdrücklich anerkannt, soferne sie nicht die Funktion des Liefergegenstandes beeinträchtigen.
3. Preise
3.1 Die Preise verstehen sich ab Lager Wien. Kosten für die Verpackung gehen zu Lasten des Bestellers. Wird die Art des Versandes nicht besonders vereinbart, so wählen wir den uns günstigst erscheinenden Versandweg aus, ohne jedoch hiefür eine Haftung übernehmen zu können. Die Kosten für Transport und Versicherung werden dem Besteller gesondert in Rechnung gestellt.
3.2 Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung enthaltenen Preise wurden von uns auf Grund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Bezugspreise sowie sonstigen Kosten (Zoll, Fracht und insbesondere Währungsparitäten zwischen unserem Lieferland und Österreich) berechnet. Treten zwischen dem Tag der Bestellung und dem Tag der Lieferung Erhöhungen ein, so behalten wir uns eine verhältnismäßige Erhöhung unserer Preise vor. Dies gilt insbesondere für die erwähnten Währungsänderungen.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Wenn nicht gemäß unserer Auftragsbestätigung abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart werden, so sind alle Lieferungen prompt nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug auf das auf der Rechnung bezeichnete Konto einzuzahlen.
4.2 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen sowie Mahnspesen verrechnet.
4.3 Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Ansprüche des Bestellers ist nicht statthaft.
4.4 Bei Teillieferungen hat eine entsprechende Bezahlung zu erfolgen.
4.5 Werden besondere Zahlungsbedingungen bzw. Wechselvereinbarungen, aus welchen Gründen immer, nicht eingehalten, so tritt Terminverlust ein, d. h. die Gesamtforderung wird sofort fällig.
5. Lieferzeit
5.1 Die Lieferzeit beginnt an dem Tage, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen Besteller und uns vorliegt und durch unsere Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt wird.
5.2 Höhere Gewalt oder sonstige, unserer Voraussicht oder Einflussnahme nicht unterliegende Behinderung bzw. Verzögerung der Ablieferung verlängern die Lieferfrist ohne dass der Besteller hieraus irgendeinen Anspruch ableiten kann.
5.3 Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Ein Rücktritt kann vom Besteller nur erklärt werden, wenn wir uns im Lieferverzug befinden und innerhalb einer vom Besteller schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist schuldhaft unserer Lieferpflicht nicht nachkommen.
5.4 Kann die Zustellung einer bei uns bestellten und von uns bereits eingelagerten Ware aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht erfolgen, so wird von uns Lagergeld in Höhe von ½ % des Rechnungsbetrages je angefangenen Monat verrechnet. Im Übrigen verhalten sich Rechnungslegung und Zahlungsverpflichtung des Bestellers wie im Falle der erfolgten Lieferung.
6. Gefahrenübergang
6.1 Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Lager bzw. bei Streckengeschäften das Lager unserer Lieferanten verlassen hat. Das gilt auch bei Teillieferungen und auch dann, wenn die Kosten für Anfuhr und Aufstellung von uns übernommen wurden.
6.2 Wenn der Versand oder die Zustellung in Folge von Umständen, die nicht von uns zu vertreten sind, verzögert wird, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
7. Mangelrüge
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rüge wegen erkennbarer Mängel sind uns unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Später erkennbare Mängel sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen erlöschen alle Ansprüche auf Gewährleistung.
8. Gewährleistung
8.1 Wir leisten für ein Jahr ab Rechnungsdatum Gewähr für einwandfreies Arbeiten der von uns gelieferten Geräte. Die Gewährleistung beschränkt sich auf diejenigen Mängel des Gerätes, die nicht auf natürlichen Verschleiß oder unsachgemäße Benutzung/Behandlung zurückzuführen sind. Hinsichtlich Teilen, die von Unterlieferanten bezogen sind, beschränkt sich die Gewährleistung auf den Umfang der Gewährleistung unserer Zulieferanten.
8.2 Die Gewährleistung geht nach unserer Wahl auf Instandsetzung oder Ersatz des beanstandeten Gerätes. Anspruch auf Wandlung oder Minderung ist ausgeschlossen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Sollte die erforderliche Reparatur nicht bei uns in Wien in unserem Service durchgeführt werden können, behalten wir uns vor, die Geräte zu unserem Lieferanten zu senden. Alle damit verbundenen Spesen, Versicherung und Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Jede Gewährleistung erlischt, wenn vom Besteller oder Dritten Veränderungen oder Reparaturen an dem Gerät vorgenommen werden.
8.3 Irgendwelche weitergehenden Ansprüche wegen Liefermängel über die obigen Gewährleistungsansprüche hinaus werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, insbesondere wird jede Haftung für mittelbare Schäden, die dem Besteller oder Dritten aus der Benützung eines fehlerhaften Gerätes erwachsen, ausgeschlossen. Die Einhaltung von Bau- und Sicherheitsvorschriften aller Art ist Angelegenheit des Bestellers.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur völligen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Bestellers aus der gesamten Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Gegenstände in unserem Eigentum. Wir sind jederzeit berechtigt, die Herausgabe der uns gehörenden Gegenstände zu verlangen; sollten wir von diesem Recht keinen Gebrauch machen, bedeutet dies jedoch keinen Verzicht hierauf.
10. Schadenersatzanspruch
Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund – etwa für Verzug – für mittelbaren oder unmittelbaren Schaden sowie für Drittschaden sind ausgeschlossen, soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt und soweit dies gesetzlich zulässig ist.
11. Reparaturen
Bei Reparaturen übernehmen wir die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Durchführung der Reparaturarbeiten, haften jedoch nicht für Folgeschäden, die dem Besteller durch Ausfall des Gerätes in irgendwelcher Form erwachsen können.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Wien. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Wir sind jedoch berechtigt auch am Sitz des Bestellers bzw. bei Wechselklagen auch am Zahlungsort des Wechsels Klage zu erheben. In jedem Falle kommt österreichisches Recht zur Anwendung.
LB-electronics Ges.m.b.H., Wien